Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien und Grundstücken, jeweils auf eigene Rechnung und in eigenem Name, die Erstellung und der Betrieb von Internetpräsenzen, Online-Shops, Affiliate Marketing und Servicedienstleistungen sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Marketing, Social Media, Produktmanagement und Softwareentwicklung.