Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Konstruktion, Herstellung, Montage, Inbetriebnahme und Vertrieb von Maschinen- und Industrieanlagen vornehmlich für die Lebensmittel- und Kakaoindustrie sowie damit verbundene Modifikations- und After Sales-Services. Die Übernahme von Beteiligungen und die Führung von Unternehmen vornehmlich im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus.