Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Verbraucherberatung und Verbraucherschutz. Dieser Zweck wird verwirklicht durch: i. der allgemeinen Öffentlichkeit ihre Bewertungen von Websites und Medienquellen zur Verfügung zu stellen, die das Desinformationsrisiko solcher Websites anhand der objektiven, veröffentlichten Kriterien des Unternehmens auf einer unparteiischen Basis bewerten; ii. Bereitstellung von pädagogischen Hilfsmitteln und Materialien über eine Website, Konferenzen und Seminare, Foren und Diskussionsgruppen, um das Verständnis der Öffentlichkeit in Bezug auf Desinformation im Internet und in den Medien zu verbessern; iii. Bereitstellung von Foren und Vorträgen für die Öffentlichkeit und die Industrie zur Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über Fragen der Desinformation im Internet und in den Medien.