Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Immobilien, das Halten, die Entwicklung, die Bebauung, Vermietung und Verwertung von eigenen Grundstücken und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, erlaubnispflichtige Tätigkeiten jedoch erst nach Vorliegen der erforderlichen Erlaubnisse. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.