Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Fahrradhandel und mit allen artverwandten Tätigkeiten, der Online- und Einzelhandel mit Fahrrädern und sogenannten E-Bikes, Fahrradteilen und dem Zubehör sowie mit KFZ-Teilen, der Betrieb einer Fahrradwerkstatt mit allen üblichen Reparaturdienstleistungen und der Fahrradverleih. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.