Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung und Verwaltung eigener Immobilien, sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von strategischen und operativen Dienstleistungen für diese Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Personal und IT.