Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens; ferner der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und Beteiligungen an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG.