Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung von Hausbooten und Booten, Mietwagen mit und ohne Fahrer, die Beförderung von Personen nach dem PbefG (Taxigewerbe und Fahrdienste), die Beförderung von nicht erlaubnispflichtigen und erlaubnispflichtigen Gütern, insbesondere der Transport von Tieren und Gegenständen jeder Art, die Vermittlung von Fahrten, die Schulung von Mitarbeitern von Mietwagen und Transportunternehmen sowie der An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen sowie von Hausbooten und Booten.