Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.1 Die Erbringung von Planungs- und Bauleistungen, 1.2 Die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen entsprechend den Leistungsbildern der HOAI sowie die Steuerung und Überwachung von Bauleistungen, 1.3 Die Erbringung von Dienstleistungen im Facility Management sowie weiteren immobilienbezogenen Dienstleistungen, 1.4 Die Durchführung von Geschäftsbesorgungen jeder Art und jeden Inhalts im eigenen oder fremden Namen für dritte Unternehmen (jeder Art). Geschäfte, die einer Genehmigung bedürfen, wird die Gesellschaft nicht ohne Genehmigung durchführen.