Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, der Verkauf und Betrieb von Cafés, Bars, Gaststätten, Clubs, Unternehmen, die Herstellung und Verkauf von
Getränken und Fertiggerichten, die Veranstaltung von Empfängen und anderen Veranstaltungen, der Einzelhandel und Großhandel von Nahrungsmitteln, Koch- und Küchenzubehör, die Personalüberlassung von Mitarbeitern sowie artverwandte
Dienstleistungen.