Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ferner die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen für kleinste, kleinere und mittlere Unternehmen sowie die Vermietung, Verpachtung und Vercharterung von Anlagegütern sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen und deren Verwaltung.