Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet von Immobiliengeschäften und grundstücksgleicher Rechte, insbesondere die Vermittlung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung von Darlehen nach § 34 c GewO. Darüber hinaus die Projektentwicklung, Markt- und Standortanalyse, Baurechtsklärung, die Durchführung von Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung, der Handel mit Immobilien, der Erwerb und das Halten von Immobilien für den Eigen- und Fremdbestand sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.