Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Buchen laufender Geschäftsvorfälle; das Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen; das Vermitteln von Versicherungen und Finanzdienstleistungen; Unternehmensberatung; Dinestleistungen wie Übersetzen, Schriftverkehr, Büroorganisation und Auftragsdienst; Betrieb von Gaststätten nebst Schankwirtschaft und Cateringservice sowie Eventmanagement.