Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung und die einheitliche Leitung von Gesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen an Gesellschaften, insbesondere an Gesellschaften mit den Tätigkeitschwerpunkt des Haltens und Verwaltens von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Erbringung von Beratungsdienstleitungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilien.