Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Unterstützung bei der Beantragung, Prüfung und Onboarding von EU-Kunden von FXCM; allgemeine Bildungsseminare durchführen (ohne Anlageberatung oder Empfehlungen für bestehende und potentielle Kunden); Pflege von Websites in der Landessprache, die Kunden auf die Website von FXCM Deutschland (www.fxcm.de) weiterleitet; Durchführung von Marketingkampagnen zur allgemeinen Förderung der Marke FXCM (mit Ausnahme von produkt- oder dienstleistungsspezifischem Marketing); und Unterstützung des Hauptsitzes von FXCM in Deutschland bei Marketingkampagnen, die auf Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum abzielen.