Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übrnahme von Komplementärstellungen für Gesellschaften in Rechtsform einer GmbH & Co. KG mit Standort Berlin. Diese Gesellschaften in Rechtsform einer GmbH & Co. KG haben den Erwerb, die Entwicklung und Bebauung, die Verwaltung, die Vermietung und die Verpachtung von Grundbesitz und
grundstücksgleichen Rechten sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen zum Gegenstand. Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen alle Geschäfte tätigen, die dem Unternehmensgegenstand dienlich sind, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere gemäß § 34c GewO und-/oder gemäß § 1 KWG.