Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Großhandel, Einzelhandel, Getränkehandel, Handel mit Immobilien, deren Verwaltung, An- und Verkauf, Vermietung und Verpachtung, der Import und Export von Waren sowie Dienstleistungen aller Art, insbesondere Schneebeseitigung und Gebäudereinigung sowie zusätzlich nationale und internationale Transporte über 3,5 Tonnen.