Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von direkten oder indirekten Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen, insbesondere in der Branche der Entwicklung, Vermarktung und des Vertriebs von Software, Hardware sowie Dienstleistungen in den Bereichen Musik und Audiotechnologie, ferner das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, jeweils im In- und Ausland. Insbesondere ist die Gesellschaft eine Beteiligungsgesellschaft der die NATIVE INSTRUMENTS GmbH mit Sitz in Berlin und deren Tochtergesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe. (2) Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller Geschäftsaktivitäten berechtigt, die dem Geschäftsgegenstand mittelbar oder unmittelbar dienen oder nützlich sind. Ferner kann sie ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in Abs. 1 genannten Tätigkeiten beschränken. (3) Ausgeschlossen sind Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.