Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung erlaubnisfreier Dienstleistungen wie Unternehmensberatung, Coaching und Promotion, der Handel mit Waren verschiedener Art, der Betrieb einer Webseite und die Bereitstellung eines interaktiven Online-Marktplatzes und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen sowie die Beteiligung an Unternehmen; ausgenommen genehmigungspflichtige Beratungsdienstleistungen.