Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Forschung, Entwicklung und Vermarktung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen zur Identifizierung, Klassifizierung, Überwachung, Vermeidung und Minderung von Risiken der Internet-Nutzung und zur Schaffung von Sicherheit und Vertrauen bei der Nutzung von Internetinhalten, insbesondere zur Identifizierung von Falschinformationen und zur Pflege von Internetplattformen.