Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen in wirtschaftlicher Hinsicht und auf dem Gebiet des Marketings, die Vermittlung von Bauleistungen und die Erbringung von hiermit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen im Handwerk. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach der Handwerksordnung werden nicht erbracht.