Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder und Jugendhilfe, als auch deren Bildung und Erziehung. Der
Gesellschaftszweck wird insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von Kindertagesstätten verwirklicht. Die Gesellschaft kann auch weitere gemeinnützige Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Bildung und Erziehung verfolgen.