Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung bzw. Verpachtung von Betriebsausstattungen und sonstigen beweglichen Wirtschaftsgütern für Büroimmobilien und für sonstige Immobilien (Betriebsvorrichtungen, technische Gebäudeausrüstung, Inventar) sowie die Erbringung von Gebäudemanagementdienstleistungen jeder Art. Ausgeschlossen sind Geschäfte, die gemäß § 34c GewO erlaubnispflichtig sind.