Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Kinder- und Jugendhilfe, dies auch in enger Zusammenarbeit mit den Eltern.
Der Unternehmensgegenstand wird verwirklicht insbesondere durch den Aufbau und Betrieb eines Kindergartens. Die Kinder sollen in ihrem Gruppenalltag pädagogisch begleitet werden, ihnen sollen Erlebnis-, Handlungs- und Bildungsmöglichkeilen der deutschen und türkischen Sprache erschlossen werden, sie sollen im Zusammenwirken mit den Kindeseltern in ihrer ganzheitlichen Entwicklung gefördert und unterstützt werden. Ferner die lntegration von Kindern aus anderen Kulturkreisen und Bevölkerungsgruppen in den deutschen Kulturkreis.