Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Grundbesitz sowie die langfristige Vermietung bzw. Verpachtung im Rahmen der Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig und führt keine eigene Bau- oder sonstige Handwerkstätigkeit aus. Sie lässt derartige Geschäfte durch Dritte wahrnehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte im Sinne von § 34c Gewerbeordnung.