Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb gastronomischer Objekte aller Art sowie die Beteiligung an Unternehmen sowie die Geschäftsführung von Unternehmen, welche im Gastronomiegewerbe tätig sind. Der Groß- und Einzelhandel mit Getränken und Speisen aller Art, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank, Verkauf und Verzehr gelangen, einschließlich Tabakwaren, darüber hinaus die An- und Verpachtung, An- und Vermietung von Gastronomieobjekten, die beratende Tätigkeit auf den vorgenannten Gebieten sowie die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen aller Art.