Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import-Export-Handel mit Lebensmitteln und Getränken aller Art, Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen oder sonstigen Niederlassungen im In- und Ausland, Vornahme von Geschäften und Beratungsleistungen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar zu dienen geeignet sind.