Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen wie Planungsleistungen für Bauprojekte, insbesondere die Fachplanung Hochbau Architektur, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung und technische Gebäudeausrüstung, einschließlich der Beauftragung und Einbindung von Fachplanern als Subunternehmer.
Der Gegenstand umfasst ferner Brandschutz- und Fassadengutachten sowie Gutachten der Bauphysik.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen - auch unter Übernahme der persönlichen Haftung - zu beteiligen.