Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Internet-Plattformen, Onlinediensten, mobilfunkgestützten Informations- und Unterhaltungsdiensten inklusive entsprechender Softwaretechnologie, Medienagenturleistungen, Durchführung von Veranstaltungen und Events, Verkauf von Merchandising-Artikeln, Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und sonstige internetbasierte Dienstleistungen, insbesondere für Vereine und Verbände.