Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
a) Die Beteiligung an und die Verwaltung von anderen Unternehmen, einschließlich deren Geschäftsführung und Vertretung, ferner die Verwaltung von Vermögensanlagen jeglicher Art,
b) der Erwerb bebauten und unbebauten Grundbesitzes,
c) die Anlage- und Betriebsberatung, einschließlich in- und ausländischer Branchenstudien und Marktanalysen,
d) die Vermittlung von Versicherungen,
e) die Durchführung von Handelsgeschäften aller Art.