Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung erlaubnisfreier Bauleistungen insbesondere Trockenbau und Bodenverlegung, die Durchführung von Abrißarbeiten, die Erbringung von Transportleistungen und Gebäudereinigung, der Handel mit Waren verschiedener Art insbesondere mit Baustoffen und Baugeräten sowie die erlaubnisfreie Personalvermittlung.