Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, auch die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte sowie die Beratung für Vermögen und Immobilien.