Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und der Nachweis von Miet- und/oder Kaufverträgen über Immobilien jeglicher Art und grundstücksgleichen Rechten, wobei keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz ausgeübt werden sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.