Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Design und die Entwicklung von Websites, Medien und web Service-Leistungen einschließlich CEO-Pflege, das Erstellen und Entwerfen von 3D-Animationen, die Verwaltung und Vermarktung in virtuellen Netzwerken (social media), die Herstellung spezifischer Fernseh- und Radiowerbung sowie medizinische Werbung, die Verarbeitung von Filmmaterial einschließlich Tonmischung sowie Mix und Mastering.