Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinschaftlich mit dem Geschäftsführer Norbert Buck zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinschaftlich mit dem Geschäftsführer Norbert Buck zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinschaftlich mit dem Geschäftsführer Norbert Buck zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften und/oder bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, weiterhin die Entwicklung, die Errichtung, die Vermarktung und der Betrieb bzw. die Verwaltung von Energie- und Immobilienprojekten jedweder Art.