Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der GCF lmmobilienvenıvaltung UG & Co.KG mit dem Sitz in Berlin (nachfolgend "Kommanditgesellschaft" genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich der Anschaffung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Verwaltung eigenen Vermögens und aller damit im Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten, dies sind insbesondere die: Überwachung der Bautätigkeiten und laufende Instandhaltung der Bausustanz, Fortentwicklung und Vermietung der Immobilien, laufende Betreuung der Immobilien als Ansprechpartner.