Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, das Halten und Verwalten der Beteiligungen an anderen Gesellschaften (Holding) und die Bereitstellung von Logistikdienstleistungen und damit verbundener Leasing-Dienstleistungen und Lieferdiensten im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Getränken, Waren des täglichen Bedarfs und anderen Produkten ebenso wie die Entwicklung und Herstellung, der Verkauf und die Vermarktung von damit verbundenen Logistik- und Lieferdiensten, sowie alle zugehörigen Geschäfte durch Tochtergesellschaften innerhalb und außerhalb von Deutschland sowie alle mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Dienstleistungen, soweit sie keine besondere behördliche Erlaubnis erfordern.