Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und Verwerten von eigenem Vermögen insbesondere Beteiligungen an Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art, die Erbringung von Beratungsleistungen jeglicher Art, insbesondere in den Bereichen Strategie, Kommunikation, Business Development, Organisationsentwicklung, Public Affairs und Public Relations, Vertrieb und Marketing, sowie der Handel von Wirtschaftsgütern; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.