Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von börsennotierten und nicht börsennotierten Beteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen, auch Immobilien sowie das Erbringen von zentralen Dienstleistungen für die Unternehmensgruppe und die Unternehmensberatung an verbundenen und nicht verbundenen Unternehmen und Projektentwicklung im Immobilienbereich unter Ausschluss von Tätigkeiten im Bereich von § 34 c GewO.