Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Werbetechnik, Schilder- und Leuchtreklame, Digitaldruck, Scheibentönung, Fahrzeugbeschriftung, Vollverklebung, Printmedien, Datenverarbeitung. Gegenstand ist weiterhin Serviceleistungen an Kraft- und Nutzfahrzeugen aller Art sowie deren An- und Verkauf, die Vornahme von Lackierungen und Karosserie-Instandsetzungen, die Nutzung von Fahrzeugen zum Zwecke des Transportes und alle zusammenhängenden Leistungen.