Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Malerarbeiten, Stuckarbeiten, Wärmedämmung, Trockenbau, Spanndecken und die Fußbodenverlegung sowie der Handel mit Baustoffen, Hochbauarten aller Art, Bauüberwachung und Projektmanagement für Hochbauarbeiten. Für die Erfüllung dieses Unternehmensgegenstandes erforderliche handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung werden durch Subunternehmen erbracht, außer wenn durch das Unternehmen selbst im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt.