Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben einer Internetplattform für den Handel mit Einrichtungsgegenständen, Möbeln, Deko- und Wohnaccessoires, Antiquitäten, Heimtextilien und verwandten Produkten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäften, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.