Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, Kauf, Entwicklung und Verkauf von Immobilien, die Gestaltung und Pflege von Grundstücken sowie der Erwerb und das Betreiben von Photovoltaik-Anlagen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten im eigenen Namen auf eigene Rechnung, und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch.