Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauberatung, die Vermittlung von Bautätigkeiten, die Erstellung von Bauten als Generalübernehmer / Generalunternehmer, der Kuaf, Verkauf und die Vermittlung von Immobilien, Im- und Export von Baustoffebn, der Im- und Export von Mübeln und Küchenmöbeln.