Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb und die Vermietung von sozialen und kulturellen Einrichtungen, insbesondere von Gebäuden zur Unterbringung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Studenten, Erwachsenen und Senioren; der Betrieb von Wohngebäuden, insbesondere auch solcher, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen (seniorengerechte Wohnungen, Seniorenwohnungen mit und ohne Betreuung, Alten- und Pflegeheime); der Betrieb und die Vermietung von Geschäfts- und Bürogebäuden, von Werkstätten, Lagerhäusern und Garagen.