Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und die Übernahme sämtlicher damit verbundener Dienstleistungen und Nebenarbeiten sowie das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen und Tochterunternehmen.