Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, der Vertrieb und der Handel von Konsumgüterprodukten, wie Nahrungs- und Genussmittel, Nahrungsergänzungsmittel, diätischen Lebensmittel sowie medizinischen und orthopädischen Artikel, Dental- und Laborbedarf sowie die Forschung über Lebensmittel und Ernährung aber auch die Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin, nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.