Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Dienstleistungsbranche und den Energie- und Umwelttechnologien. Sachliche Schwerpunkte der Unternehmensberatung bilden das Marketing, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Personalberatung sowie die Begleitung von Unternehmensnachfolgen und -transaktionen. Gegenstand ist es auch, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, andere Unternehmen zu verwalten und/oder die persönliche Haftung in anderen Unternehmen zu übernehmen sowie sonstige Vermögenswerte zu erwerben und/oder zu vermieten. Eine Beteiligung erfolgt ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.