Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratungsdienstleistung im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland. Die Vermögensverwaltung, dies geschieht durch die Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien zur gewerblichen und nicht gewerblichen Nutzung sowie die Verwaltung von Grundbesitz, An- und Verkauf von Immobilien.