Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; ferner die Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung sowie der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, Grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume.